Jahresabschluss und Steuererklärungen
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt den gesetzlichen Vorgaben usw. folgend unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen leider immer öfter zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Meine Kanzlei unterstützt Sie bei dieser Aufgabe mit sachlichem und fachlichem Weitblick und steht auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebaute Erfahrung.
Leistungen im Bereich Jahresabschluss:
- Einnahme-Überschuss-Rechnungen
- Eröffnungsbilanzen
- Jahresabschlüsse mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
- Zwischenabschlüsse
- Auseinandersetzungsbilanzen
- Liquidationsbilanzen
- Erläuterungsberichte
Leistungen im Bereich Steuererklärungen:
- regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen:
- die Einkommensteuererklärung
- die Körperschaftsteuererklärung
- die Gewerbesteuererklärung
- die Umsatzsteuerjahreserklärung
- die Steueranmeldungen:
- die Lohnsteueranmeldung
- die Umsatzsteuervoranmeldung
- die Kapitalertragssteueranmeldung