Inter­na­tio­nales Steuer­recht

Geschäftliche und private Beziehungen besitzen immer häufiger in Bayern einen internationalen Bezug. Die steuerrechtlichen Folgen grenzüberschreitender Aktivitäten sind dabei äußert komplex und oftmals sehr umfangreich.

Deutschland hat mit ca. 90 Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezüglich der Ertragsteuern abgeschlossen. Diese völkerrechtlichen Verträge, welche den nationalen Vorschriften vorgehen regeln, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Staat zusteht. Doppelbesteuerungsabkommen sollen die Besteuerung von Einkünften in mehreren Staaten vermeiden bzw. die Doppelbesteuerung abmindern.

Gerne helfen wir ihnen u.a. bei folgenden Sachverhalten:

  • Gründung von Zweigstellen in Deutschland als Tochterunternehmen oder Betriebsstätte
  • Rechtsformwahl und Steuerplanung
  • Beratung zu inländischen Einkünften für Steuerausländer
  • Steuerliche Beratung bei Wegzug und bei Ausländischen Einkünften
  • Abwicklung von Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhalten
  • Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

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